Recht und Gesetz für alle...
Wussten Sie eigentlich, dass Kommunen gesetzlich verpflichtet sind, einen barrierefreien Internetauftritt anzubieten ? Und wussten Sie auch, dass Sie durch einen nicht-barrierefreien Internetauftritt viele Besucher, Bürger, Firmen, Touristen und weitere Interessenten bereits auf der Startseite verlieren ? Nein ? Dann ist es jetzt an der Zeit, Ihr Online-Angebot entsprechend zu gestalten.
Nicht jeder Besucher ist in der Lage, die Inhalte Ihres Internetauftrittes zu "sehen". Viele benutzen, meist aufgrund einer Sehbehinderung, motorischer Störungen oder anderer Einschränkungen, spezielle Ein- und Ausgabegeräte für Ihre Internetseiten. Diese Geräte können mit der "normalen" Darstellung eines Internetauftritts nichts anfangen. Und damit schließen Sie alle diese Besucher von der Nutzung Ihres Online-Angebots aus.
Wir zeigen Ihnen gerne, was Sie tun müssen und worauf Sie achten sollten.
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