Datenschutzbeauftragter - Ja oder Nein
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist immer dann gesetzlich vorge-
schrieben, wenn in Unternehmen, Körperschaften, öffentlichen Verwaltungen oder anderen Organisationen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Aber: Wo findet man "den richtigen" Datenschutzbeauftragten ?
Für alle, die dieser Frage in der Vergangenheit keine Beachtung geschenkt haben,
wird es höchste Zeit, sich damit zu beschäftigen.
Hintergrund
Die Aufsichtsbehörden prüfen bei ihren Kontrollen insbesondere die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - noch dazu, wo es sich "besonders leicht kontrollieren" lässt. Der wichtigste Punkt der Kontrolle: Der Datenschutzbeauftragte.
Alle Stellen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Und das Gesetz fasst dabei den Begriff der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sehr weit: Schon wer computergestützt Briefe oder Rechnungen schreibt oder Adressen, Telefonnummern oder Aufträge in den Computer eingibt, verwaltet oder speichert, arbeitet mit personenbezogenen Daten. Damit ist fast jedes Unternehmen, jede Körperschaft, jede öffentliche Verwaltung und jede andere Organisation betroffen.
Es kommt also nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht wie bei einem Unternehmen an. Verantwortlich für den Datenschutz ist ausschließlich die Geschäftsführung (auch wenn weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden), die im Innenverhältnis persönlich (!!!) und im Außenverhältnis gegenüber Dritten als Geschäftsführung haftet.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten
Alle Organisationen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen. Also fast alle.