Datensparsamkeit
Sie dürfen nur genau die (wenigen) Daten abfragen, die für den ganz konkreten Zweck unentbehrlich sind. Beispiel: Der Nutzer möchte weitere Informationen, hier per E-Mail. In diesem Fall dürfen Sie ausschließlich seine E-Mail-Adresse abfragen und mehr nicht.
Durchaus häufig findet man trotzdem immer wieder Datenabfragen nach Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon und mehr.
Weiterverwendung und Einwilligung
Wenn Sie die Daten des Nutzers (z.B. aus der o.a. Informationsanforderung) auch für andere Zwecke nutzen möchten, brauchen Sie die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers. Ausdrücklich bedeutet in diesem Zusammenhang: Die Einwilligung muss protokolliert werden und durch eine "bewusste Handlung" des Nutzers erfolgen. Immer wieder typisch und trotzdem unzulässig: Irgendwo auf irgendeiner Seite, häufig in "meterlangen Geschäftsbedingungen verborgen", wird auf die Weiterverwendung hingewiesen oder es ist "irgendwo ein Häkchen", das am besten auch noch voraus-
gewählt ist. Alles unzulässig. Und die Weitergabe der Daten ist ohnehin unzulässig und gleichzeitig auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
IP-Adresse
Nahezu alle Internet-Server speichern die IP-Adresse der jeweiligen Nutzer, meist für sog. statistische Zwecke. Hier streiten sich die Gerichte (immer noch), ob es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten handelt oder nicht.
Wenn die IP-Adresse als personenbezogen bewertet wird, dürfen Sie sie nur speichern, wenn sie für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Jede andere/weitere Speicherung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Für manche Gerichte gelten dynamische IP-Adressen wiederum nur als Bestandsdaten, sind also nicht personenbezogen.
Auswertung
Die Auswertung der Nutzungszahlen ist zulässig, wenn sie über allgemeine Zugriffs-
statistiken ermittelt werden (Anzahl der Seitenaufrufe, Zugriffsdauer, Herkunfts-
länder, Betriebssysteme, Browser-Versionen, etc.). Für die Auswertung eines sog. "individualisierbaren Nutzers" brauchen Sie immer die vorherige und ausdrückliche Einwilligung des Nutzers (nebst dessen Widerrufsbelehrung).
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